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Aus gegebenen Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass gemäß des Urheberrechtsgesetz ausschließlich er Urheber das Recht auf die Verwertung seines Werks (Bilder und Texte) genießt!! Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzt kann neben zivilrechltlichen als auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke kann mit einer empfinlichen Geldstrafe oder gar einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden! Bereits der Versuch ist strafbar! Ein Nutzungsrecht der Bilder und Texte wird nicht eingeräumt.
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